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Was zahlt die Krankenkasse? Hörgeräte, Verordnung und Zuzahlung
Team der Hörwelt Nürnberg
Hörakustik · 4 Fachgeschäfte in Nürnberg
Kurz gesagt
Gesetzlich Versicherte erhalten mit ärztlicher Verordnung moderne Hörsysteme, für die nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 € je Hörgerät anfällt. Wer zusätzliche Komfortfunktionen möchte, kann gegen Aufpreis höherwertige Geräte wählen.
Was die Kassenversorgung bedeutet
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen eine Versorgung, die für den Alltag ausreicht. Dazu gehören heute digitale Geräte mit mehreren Hörprogrammen und Unterdrückung von Störgeräuschen. Sie zahlen dafür nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 € je Hörgerät.
Dazu kommen Anpassung, Einweisung und Nachsorge im Fachgeschäft.
Komfort und Premium
Höherwertige Hörsysteme bieten zusätzliche Funktionen, zum Beispiel einen eingebauten Akku, Bluetooth für Telefon und Fernseher, eine App zur Steuerung oder ein besseres Sprachverstehen in lauter Umgebung. Diese Ausstattung ist gegen einen Eigenanteil möglich.
Wie hoch der Eigenanteil ist, hängt vom Gerät ab. Wir beraten Sie dazu persönlich und transparent – und Sie können Kassen- und Komfortgeräte beim Probetragen im Alltag vergleichen.

Ihr nächster Schritt
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Vergleichen Sie Kassen- und Komfortgeräte im eigenen Alltag.
4 Fachgeschäfte in Nürnberg · Mo–Fr 09:00–13:00 und 14:00–18:00 Uhr
Der Weg zum Hörgerät
So läuft es in der Regel ab:
- Besuch in der HNO-Praxis und Ausstellung der ärztlichen Verordnung.
- Termin im Fachgeschäft: Hörtest, Beratung und Auswahl.
- Probetragen im Alltag und Feinanpassung.
- Abrechnung mit der Krankenkasse – das übernehmen wir für Sie.
Privat versichert oder beihilfeberechtigt?
Hier richtet sich die Erstattung nach Ihrem Vertrag. Bringen Sie Ihre Unterlagen gern mit – wir helfen beim Kostenvoranschlag.
Häufige Fragen
Quellen
Fachliche Prüfung durch Team der Hörwelt Nürnberg ausstehend · Stand: Oktober 2026




